Home Haftung
Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen dieser Veranstaltung.
– Teilnehmer haben den Anordnungen des Veranstalters Folge zu leisten. Bei unkorrektem Verhalten können Teilnehmer ohne Anspruch auf Vergütung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
– In Fällen höherer Gewalt oder durch behördliche Anordnung ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen bzw. Änderungen vorzunehmen. Dieser Fall berechtigt zu keinem Schadenersatz gegenüber Teilnehmern.
– Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
– Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich in der Lage ist an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei minderjährigen Teilnehmern ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich.
Datenschutz
– Mit der Anmeldung zur Teilnahme willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Jahrgang, ggf. Verein, E-Mail-Adresse) durch den Veranstalter für die Zahlungsabwicklung und Organisation der Veranstaltung ein.
– Sollte ein Teilnehmer mehrere Teilnehmer anmelden, erkläre er gleichzeitig, dass er befugt ist, diese Erklärung auch im Namen dieser gemeldeten Teilnehmer abzugeben.
– Bei der Anmeldung von minderjährigen Teilnehmern erkläre der Teilnehmer, dass diese Erklärung als gesetzlicher Vertreter abgegeben wird, oder mit Befugnis der gesetzlichen Vertreter abgegeben wird.
– Die Ergebnisse der Laufveranstaltung (Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer, Zeit, Platzierung) werden vom Veranstalter gespeichert und in Ergebnislisten erfasst.
– Der Teilnehmer stimmt der Veröffentlichung dieser Daten durch den Veranstalter in allen relevanten Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, Ergebnisheft, Internet) zu.
– Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu erstellenden Foto- und Filmaufnahmen können vom Veranstalter zur Veröffentlichung genutzt werden.
– Der Teilnehmer willigt in die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Erzeugnisse in Funk, Fernsehen, Internet etc. ohne Anspruch auf Vergütung ein.
Die etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.